Keine steuerbegünstigte Teilbetriebsaufgabe, wenn der Mitunternehmer einer Personengesellschaft das nur aus einem Grundstück bestehende Sonderbetriebsvermögen entnimmt
Leitsatz
Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters einer Personengesellschaft durch Nutzungsänderung entnommen, so ist der infolge der Entnahme entstehende Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem Teilwert und dem Buchwert des Wirtschaftsgutes regelmäßig kein tarif- und freibetragsbegünstigter Betriebsaufgabegewinn i.S. von §§ 16, 34 EStG, und zwar auch dann nicht, wenn das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters nur aus diesem Wirtschaftsgut bestand.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 554 PAAAA-91439
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