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Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes
Auch nach der Reform des Unterhaltsrechts zum und dem , 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, NWB KAAAE-37046 (BVerfGE 133 S. 377), zum Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist eine Ausweitung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG auf Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebensgefährten und Eltern eines gemeinsamen Kindes verfassungsrechtlich nicht geboten (Bezug: § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG 2015; § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009). S. 756
Das Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG in der vor 2015 gültigen Fassung; jetzt § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) ist also auch aus verfassungsrechtlichen Gründen trotz gesetzlicher Neuregelungen im Familienrecht weiter nur bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, nicht aber bei Zahlungen an eine nicht verheiratete ehemalige Lebensgefährtin und Mutter...