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Corona-Hilfen: Beihilferechtliche Prüfung – Checkliste mit Berechnung
Version 2022.0
Beihilferechtliche Prüfung für alle Corona-Hilfen
Die im Rahmen der Corona-Hilfen erhaltenen Förderungen unterliegen beihilferechtlichen Höchstbeträgen. Diese Höchstbeträge ergeben sich aus der Kleinbeihilfen-Regelung, der De-minimis-Verordnung, der Bundesregelung Fixkostenhilfe, der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) sowie der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19.
So ergeben sich beispielsweise für die Überbrückungshilfen III und III Plus folgende Höchstgrenzen aus den einzelnen Regelungen:
Bundesregelung Kleinbehilfen: max. 1,8 Mio. €,
De-minimis-Verordnung: max. 0,2 Mio. € in 3 Jahren,
Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020: 70% (Kleine und Kleinstunternehmen 90%) der ungedeckten Fixkosten bis max. 10 Mio. € und
Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19: 95% des Schadens (keine Begrenzung).
Für Kleinbeihilfen, De-minimis-Beihilfen und Fixkostenhilfen gilt, dass diese bei dem Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kumuliert werden können. So können für die Überbrückungshilfe III und III Plus insgesamt derzeit bis zu 12 Millionen Euro gewährt werden.
Mit dieser Arbeitshilfe können Sie übergreifend für alle Überbrückungshilfen und Beihilferegelungen prüfen, ob bei gewährten Corona-Hilfen die beihilferechtlichen Grenzen überschritten wurden.
Hierfür bietet das Tool einen strukturierten Rahmen strukturiert, in dem Sie Schritt für Schritt vorgehen:
Im Arbeitsblatt „Beihilfe-Prüfung“ wird ermittelt, ob die Beihilfegrenzen insgesamt überschritten worden sind.
Bei der „Fixkosten-Prüfung“ erfolgt Ermittlung der berücksichtigungsfähigen ungedeckten Fixkosten auf Basis der monatlichen Daten, die von dem Tool direkt aggregiert werden. Dabei wird in vier Schritten vorgegangen:
Wenn Grenze die Grenze für Kleinbeihilfen und De-minimis überschritten ist: Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Fixkosten
Ermittlung verbleibender Gewinn/Verlust nach Kleinbetragshilfe/De-minimis
Ermittlung der zu berücksichtigenden ungedeckten Fixkosten
Zuordnung zu Überbrückungshilfe/Förderung
Ergänzt wird das Tool um einen Bereich zur Ermittlung des maßgeblichen Unternehmerlohns als berücksichtigungsfähige Fixkosten.
Insgesamt bietet dieses mandatsbezogene Tool einen umfassenden Ausgangspunkt für die beihilferechtliche Betrachtung und Prüfung der erhaltenen Förderungen aus den Überbrückungshilfen.