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BFH 04.08.2022 VI R 35/20, Kommentierte Nachricht BBK 20/2022 S. 934

Lohn und Gehalt | Zuzahlung des Arbeitnehmers bei Familienheimfahrten mit Dienstwagen

Ein Arbeitnehmer kann bei der Nutzung eines Dienstwagens für Familienheimfahrten die Zuzahlungen, die er für den Dienstwagen leisten muss, nicht als Werbungskosten absetzen. Dies ergibt sich aus dem Abzugsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG, nach dem Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen nicht berücksichtigt werden.

Dieses [i]Abzugsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStGAbzugsverbot gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer pauschale oder nutzungsabhängige Zuzahlungen für die Nutzung des Dienstwagens leistet. Im Gegenzug wird aber nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG für die Nutzung des Dienstwagens für wöchentliche Familienheimfahrten kein geldwerter Vorteil angesetzt.

Der [i]Kläger leistete ZuzahlungenKläger unterhielt eine doppelte Haushaltsführung und durfte einen Dienstwagen für Familienheimfahrten sowie für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Hierfür...