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Grundsteuer – Bewertung eines Mietwohngrundstücks
Alle Eigentümer von Grundstücken in Deutschland sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Hierzu erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung (am ). Die Erklärung ist elektronisch – und bis zum – beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In vielen Fällen werden die Hauseigentümer jedoch von der Finanzverwaltung angeschrieben. Diese Schreiben sollen die Hauseigentümer bei der Erklärung unterstützen.
Was geschieht, nachdem die Erklärung abgegeben wurde?
Nach Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes wird das jeweils zuständige Finanzamt zwei Bescheide erlassen:
Grundsteuerwertbescheid auf den
Grundsteuermessbescheid auf den .
Danach wird die Kommune die Grundsteuer festsetzen. Hierzu erlässt es einen Grundsteuerbescheid. Ab dem ist dann die darin festgesetzte Grundsteuer zu zahlen.
Bis zum wird die Grundsteuer weiterhin in dem bisherigen Verfahren berechnet und erhoben.
Was ist, wenn der Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft ist?
Ist der Grundsteuerwertbescheid fehlerbehaftet, dann kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden.
Fall
Der folgende Praktische Fall soll als Orientierung zur Erstellung der Festste...