Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eintritt eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft
Tritt ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft ein, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob er in eine bereits bestehende Gesellschaft als zusätzlicher Gesellschafter aufgenommen wird oder mit anderen Gesellschaftern eine Personengesellschaft erstmalig gründet. Weiterhin ist für die bilanzielle Beurteilung entscheidend, ob es sich um eine Bar- oder Sacheinlage handelt.
Gründung einer Personengesellschaft
Bargründung
Verpflichten sich die Gesellschafter im Falle einer Gründung dazu, ihre Einlage durch Barzahlung zu erbringen, weist die bilanzielle Darstellung keine Besonderheiten auf.
Die beiden Gesellschafter A und B gründen zum die A & B OHG und tätigen eine Bareinlage von jeweils 100.000 € am durch Banküberweisung auf das Bankkonto der A & B OHG.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kontobezeichnung
|
Soll in €
|
Haben in €
|
Bank | 200.000 | |
Festkapital A | 100.000 | |
Festkapital B | 100.000 |
Sachgründung
Wird die Gesellschaftereinlage nicht bar, sondern durch eine Sacheinlage erbracht, handelt es sich steuerrechtlich um einen tauschähnlichen Vorgang, wenn die einzelnen Wirtschaftsgüter bisher zum Privatvermögen des Mitunternehmers gehörten. Erhöht sich durch die Übertragung eines Wirtschaftsguts der Kapitalanteil des Ei...BStBl 2011 I S. 713BStBl 2011 I S. 713BStBl 2000 I S. 462