Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbegünstigungen bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern
Im Laufe des Bestehens eines Unternehmens kommt häufig ein Zeitpunkt, an dem Wirtschaftsgüter, Mitunternehmeranteile, Einzelunternehmen oder Anteile an Kapitalgesellschaften auf andere Rechtsträger übertragen werden sollen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und sind häufig mit haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, der Übertragung auf die nächste Generation oder der Erhöhung des Eigenkapitals durch Aufnahme neuer Gesellschafter begründet.
Allgemeines
Nach den steuerlichen Regelungen sind die Wirtschaftsgüter und Anteile bei ihrer Übertragung grundsätzlich mit dem Teilwert oder dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies führt in aller Regel zur Aufdeckung von stillen Reserven und einer daraus resultierenden Steuerbelastung.
Da die Übertragung der Wirtschaftsgüter/Anteile jedoch häufig für den Fortbestand und die Fortentwicklung der Unternehmen sinnvoll ist, bestehen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für die Übertragungsvorgänge. Entsprechende Steuerbegünstigungen, die anstelle der Übertragung der Wirtschaftsgüter/Anteile zum gemeinen Wert/Teilwert eine Übertragung zum Buchwert zulassen, ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz und dem Umwandlungssteuergesetz.
§ 6 Abs. 3 EStG
Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein...