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Verlängerung der Steuererklärungsfristen
Corona-Pandemie, Energieengpässe, Inflation und verschlechterte Konjunkturaussichten prägen die gegenwärtige Steuerpolitik des Gesetzgebers und haben zu einer Zeitenwende geführt. In diesen Kontext reiht sich auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom (BGBl 2022 I S. 911) ein, das die ökonomischen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie weiter abzufedern versucht.
Überblick
Das im März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärte Coronavirus SARS-CoV-2 und die damit verbundenen krisenpolitischen Interventionen haben in der Vergangenheit zu massiven Umsatzeinbrüchen in der Wirtschaft geführt.
Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern, hat die damalige Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket als „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Als Teil dieses „Schutzschilds“ wurden u. a. wirtschafts- und geldpolitische Sofortprogramme, steuerliche Maßnahmen, KfW-Kredithilfen sowie verschiedene unternehmensrechtliche Gesetzesänderungen umgesetzt (vgl. u. a. Gölz-Kälberer/Kälberer, f. KIEHL GAAAH-50052 und f. KIEHL EAAAH-65707).
Diese Gesetzgebungsserie wurde mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz nun fortgeführt, um „die Gesundheit...