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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3396/21

Gesetze: SGB V § 223; SGB V § 250; SGB V § 252; SGB XI § 54; SGB XI § 59; SGB XI § 60

Leitsatz

Leitsatz:

Vereinbart ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherter Arbeitnehmer mit seiner Arbeitgeberin und der Krankenkasse das sog Firmenzahlerverfahren, bleibt er grds Schuldner der Beitragsforderungen nach dem SGB V und dem SGB XI. Zahlt die Arbeitgeberin die Beiträge entgegen der Vereinbarung nicht, muss sie der Versicherte zahlen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse den Versicherten frühzeitig über das Ausbleiben der Beitragszahlung durch die Arbeitgeberin informiert hat.

Fundstelle(n):
JAAAJ-23192

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