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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2496/20

Gesetze: SGB V § 13; SGB V § 27; SGB V § 2 Abs. 1a

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem Ovarialkarzinom gehört die Tumordiagnostik mittels einer Liquid Biopsy nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-23191

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