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WP Praxis 11/2022 S. 381

WPK | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen

Mit Datum vom machte die WPK drei Rügen, eine davon verbunden mit einer Geldbuße, jeweils gegen natürliche Personen bekannt. Den Maßnahmen lagen folgende Fälle zugrunde:

  • Verletzung der Pflichten zu gewissenhafter Berufsausübung und zu berufswürdigem Verhalten. Ursächlich dafür waren die fehlende unverzügliche Auskehrung von Fremdgeldern (§ 9 Abs. 1 BS WP/vBP) im Rahmen von Treuhandtätigkeiten sowie die mangelnde Sorgfalt in eigenen finanziellen Angelegenheiten aufgrund der Nichtzahlung rechtskräftig festgestellter Forderungen durch die eigene Berufsgesellschaft (Rüge).

  • Mangelnde Gewissenhaftigkeit und fehlerhafter Umgang mit einem Prüfungshemmnis bei der gesetzlichen Prüfung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts. Es wurde unterlassen, den Bestätigun...