Gesetze: EStG 1971 § 3 Nr. 9LStDV 1971 § 6 Nr. 7 und § 56
Anrufungsauskunft; Bindung auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im Einkommensteuerveranlagungsverfahren
Leitsatz
Beantragt ein Arbeitnehmer bei dem für die Betriebstätte seines Arbeitgebers zuständigen FA eine Anrufungsauskunft nach § 56 LStDV 1971 über die Lohnsteuerfreiheit bestimmter Bezüge, so ist das FA ihm gegenüber an diese Auskunft auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im Einkommensteuerveranlagungsverfahren nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden, selbst wenn der Arbeitnehmer im Hinblick hierauf keine wirtschaftlichen Dispositionen getroffen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 451 OAAAA-91422
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