Keine Amtsveranlagung zur Durchsetzung einer Lohnsteuernachforderung
Leitsatz
Beim Beziehen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist das FA nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des §
46 Abs. 2 EStG zur Durchführung einer Veranlagung berechtigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf das FA auch dann
keinen Einkommensteuerbescheid erlassen, wenn der Lohnsteuerabzug fehlerhaft vorgenommen wurde.
Die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in derartigen Fällen ist zwar möglich. Hieraus folgt aber nichts
für die Frage, ob eine Veranlagung durchgeführt werden darf.
Ein Einkommensteuerbescheid kann nicht in einen Lohnsteuernachforderungsbescheid umgedeutet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 27 DStRE 2023 S. 974 Nr. 16 OAAAJ-23147
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