Das Erfordernis einer Absicht zum langfristigen Betrieb von
Handelsschiffen für die Option nach § 5a EStG ist auch bei
Mehrschiffgesellschaften relevant - Die 10-jährige Bindungswirkung des
§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG greift nur, wenn die Voraussetzungen für die
Option zur Tonnagebesteuerung im „Erstjahr” tatsächlich
vorlagen
Leitsatz
Die Grundsätze des (BFHE 243, 223, BStBl 2014 II S. 253) sind auch bei Mehrschiffgesellschaften
zu beachten.
Die zehnjährige Frist des § 5a Abs 3 Satz 7 EStG betrifft nur den Fall, dass tatsächlich ein Wahlrecht zur Inanspruchnahme
der Tonnagebesteuerung besteht. Wird ein Bescheid für das „Erstjahr”, in dem die Tonnagebesteuerung angewandt wurde, bestandskräftig,
ohne dass die Voraussetzungen für eine Option vorlagen, führt dies nicht zu einer zulässigen Wahlrechtsausübung und auch nicht
zu einer Bindungswirkung für die Folgejahre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAJ-23142
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.