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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 129/19

Gesetze: AO § 189 Satz 3; AO § 173 Abs. 2; GewStG § 28

Nachholung der Gewerbesteuerzerlegung bei Änderung eines gem. § 173 Abs. 2 AO erhöht bestandskräftigen Steuermessbescheides

Leitsatz

Die Jahresfrist nach § 189 Satz 3 AO beginnt mit jedem Änderungsbescheid erneut zu laufen. Die Nachholung einer unterbliebenen Zerlegung ist auch bei Änderung eines gem. § 173 Abs. 2 AO erhöht bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheides nicht auf den Änderungsbetrag begrenzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 8 Nr. 20
DStRE 2023 S. 788 Nr. 13
GmbH-StB 2023 S. 21 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 21 Nr. 1
PAAAJ-23138

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