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BFH Urteil v. - III R 42/77 BStBl 1979 II S. 398

Gesetze: BewG 1965: §§ 2, 34 Abs. 4, 69, 82 Abs. 2 Nr. 1, 94

Kleingartenflächen, auf denen fremde "Wohngebäude" errichtet wurden, sind Grundvermögen

Leitsatz

1. Hat ein Pächter (Unterpächter) auf der von ihm gepachteten Parzelle eines Kleingartengebiets ein Wohngebäude errichtet, so ist diese mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden (§ 94 BewG) bebaute Fläche als Grundvermögen zu bewerten und dem Eigentümer (= Verpächter) des Grund und Bodens zuzurechnen.

2. Die Größe der als Grundvermögen zu bewertenden Fläche hängt von den Verhältnissen des einzelnen Falles ab; sie kann auch die ganze Parzelle umfassen.

Fehlen äußerlich erkennbare Abgrenzungsmerkmale, so kann das Fünffache der überbauten Fläche ein geeigneter Abgrenzungsmaßstab sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 398
VAAAA-91411

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