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NWB Nr. 40 vom

Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses

Prof. Dr. Cornelia Kraft

Mit dem Schreiben v.  (BStBl 2022 I S. 997) hat das BMF die Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass, ATE) mit Wirkung ab dem neu gefasst und insbesondere im Hinblick auf die unionsrechtlichen Erfordernisse angepasst.

Arbeitnehmer und EU-/EWR-Arbeitgeber: [i]Unbeschränkt Steuerpflichtige mit ausländischen Arbeitseinkünften aus einem Staat ohne DBABasierend auf der Ermächtigungsvorschrift in § 34c Abs. 5 EStG gilt der Auslandstätigkeitserlass nur für den von § 34c Abs. 1 EStG erfassten Personenkreis, d. h. für unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausländische Arbeitseinkünfte aus einem Staat beziehen, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen ist. Der persönliche Anwendungsbereich wurde von inländischen Arbeitgebern [i]Erweiterung von inländischen auf EU-/EWR-Arbeitgeberauf Arbeitgeber mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet − EU-/EWR-Arbeitgeber ( ), erweitert, um die Vorgaben des EuGH aus dem Urteil v.  - C-544/11 „Petersen“ (BStBl 2013 II S. 847) umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist fraglich, wie der Arbeitgebe...