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Einkommensteuer | Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter (BFH)
Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits ‑ hier eines Strafverfahrens ‑ eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Kläger Aufwendungen für die Strafverteidigung ihres Sohnes als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG geltend machen können: Die Kläger wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrer Einkommensteuererklärung begehrten sie den Abzug von Strafverteidigungskosten für ihren in 1999 geborenen Sohn als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das FA lehnte den Ansatz dieser Aufwendungen ab.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte in allen Inst...