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Umsatzsteuer | Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz (BFH)
Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird (Folgeentscheidung zum „QM“: ; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, inwieweit eine Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als Inlandsleistung umsatzsteuerpflichtig ist: Die Klägerin ist eine AG mit Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg. Sie überließ ihren beiden im Deutschland wohnend...