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BFH Urteil v. - VI R 141/77 BStBl 1979 II S. 337

Gesetze: EStG 1971 § 9 Abs. 1 Satz 1

Zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten beim Übertritt eines Soldaten auf Zeit in einen zivilen Beruf

Leitsatz

Aufwendungen eines Soldaten auf Zeit für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Linienflugzeugführer in der Zivilluftfahrt sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige während seiner Bundeswehrdienstzeit als Flugzeugführer oder Fluglehrer tätig gewesen war und mit diesen Aufwendungen den Übertritt in den Zivilberuf vorbereiten will.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 337
AAAAA-91405

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