Keine Hinzurechnung von Pensionszahlungen (Pensionsrückstellungen) an einmalige Arbeitnehmer aufgrund eines Betriebserwerbs
Leitsatz
Pensionszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer und die entsprechenden Pensionsrückstellungen sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 2 GewStG bzw. des Gewerbekapitals nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG auch dann nicht hinzuzurechnen, wenn und soweit Anteile an dem zu den Pensionszahlungen verpflichteten Betrieb entgeltlich erworben wurden (Änderung der Rechtsprechung, zuletzt , BFHE 116, 514, BStBl II 1975, 860).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 266 FAAAA-91396
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