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NWB Nr. 39 vom Seite 2793

BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung

[i]Aufgabe der BStBK, StB-Plattform einzurichtenDer Gesetzgeber hat der Bundessteuerberaterkammer die Aufgabe übertragen, eine Steuerberaterplattform einzurichten, die der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit dient und die u. a. einen sicheren Austausch von Daten und Dokumenten nicht nur zwischen den Mitgliedern der Steuerberaterkammern sowie den [i]Kalb, NWB 34/2022 S. 2427im Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften ermöglicht, sondern auch zwischen diesen und ihren jeweiligen Auftraggebern, den Gerichten, Behörden, Kammern und sonstigen Dritten (§ 86 Abs. 2 Nr. 10 lit. a und b StBerG).

[i]Veröffentlichung des Entwurfs Ende August 2022 Die erste Ausbaustufe der Steuerberaterplattform soll die Einrichtung und der Betrieb eines besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs sein. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Ende August den Entwurf einer Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (StBPPV) veröffentlicht (Bearbeitungsstand: ). Rechtsgrundlage der Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist § 86f StBerG, wonach das BMF ermächtigt wird, die Inhalte der §§ 86c86e StBerG zu konkretisieren.

[i]StBPPV soll am 1.1.2023 in Kraft tretenDie StBPPV enthäl...