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Corona | Fachlicher Hinweis zur Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen (IDW)
Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zur Schlussabrechnung für die Corona-Überbrückungshilfen erarbeitet. Ziel des Fachlichen Hinweises ist es, Wirtschaftsprüfer bei der Abgabe der Aussagen des prüfenden Dritten im Antragsportal des Bundes im Zusammenhang mit der "Schlussabrechnung Paket 1" zu unterstützen und dabei sowohl die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des BMF zu erfüllen, als auch ihre beruflichen und fachlichen Grundsätze zu beachten.
Hintergrund: Alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe I-IV sowie November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum eine Schlussabrechnung einzureichen. Die Abrechnung der ersten Programme (Überbrücku...