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BFH Urteil v. - I R 121/76 BStBl 1979 II S. 188

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStDV § 1 Abs. 1

Für Rundfunkanstalt tätige Rundfunkermittler sind gewerbesteuerpflichtig, wenn Umfang ihrer Tätigkeit und Höhe ihrer Einnahmen weitgehend vom persönlichen Einsatz abhängen

Leitsatz

Rundfunkermittler, die im Auftrage einer Rundfunkanstalt Schwarzhörer aufspüren, sind gewerbesteuerpflichtig, wenn sie den Umfang ihrer Tätigkeit im wesentlichen selbst bestimmen können und die Höhe ihrer Einnahmen weitgehend von ihrer eigenen Tüchtigkeit und Initiative abhängt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 188
QAAAA-91388

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