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Umsatzsteuerliche Buchungen bei Bewirtungsaufwendungen
Bei der Prüfung der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen sind Unterschiede zwischen der ertragsteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Beurteilung zu beachten. Der Beitrag stellt die Unterschiede dar und gibt anhand von Beispielsfällen Hinweise zur zutreffenden Verbuchung dieser Aufwendungen; er geht dabei auch auf das jüngste zu diesem Thema ein.
I. Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einem Verbot des Betriebsausgabenabzugs, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind.
Darüber hinaus ist zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen ein schriftlicher Beleg zu erstellen, in dem folgende Angaben enthalten sind: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.
Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen wurde im ausführlich erläutert. Bei Bewirtung in einem Bewirtung...