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BFH | Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen und Geltung des DBA Hongkong
Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt.
Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, betreibt eine Reederei. Für ihre Kunden erbringt sie regelmäßig ein Gesamtleistungspaket, das aus dem Container-Seetransport und dem sich daran anschließenden Anschlusstransport zum Empfänger des Containers besteht. Im Streitjahr 2011 unterhielt die Klägerin eine im Handelsregister eingetragene inländische [i]Betriebsstätte im Inland wird der Klägerin als Mitunternehmerin des Gewerbebetriebs als eigene zugerechnet – kein Schutz unter dem DBAZweigniederlassung. Die Klägerin beteiligte sich als Kommanditistin an einer i...