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BFH Urteil v. - IV R 49/74 BStBl 1979 II S. 159

Gesetze: AO § 215 Abs. 2

Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft

Leitsatz

Eine einheitliche Gewinnfeststellung ist grundsätzlich für das ganze Wirtschaftsjahr durchzuführen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen ein Gesellschafter aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft während des Wirtschaftsjahres ausscheidet; eine lediglich den Zeitraum bis zum Ausscheiden des Gesellschafters umfassende Gewinnfeststellung findet in der Regel nicht statt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 159
CAAAA-91384

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