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Corona | Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen (VG)
Neben dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Düsseldorf (s. hierzu unsere Online-Nachrichten v. 20.9.2022 sowie v. 16.8.2022) hat auch das VG Gelsenkirchen in zwei Verfahren die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW für rechtswidrig erachtet (VG Gelsenkirchen, Urteile v. - 19 K 297/22 und 19 K 317/22; nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Als Reaktion auf den Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 und den hiermit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens legte die damalige Landesregierung ein Hilfsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige auf. Ab dem konnte jeder von den Pandemiebeschränkungen betroffene Angehörige des genannten Per...