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Corona | Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen (VG)
Neben dem Verwaltungsgericht (VG)
Köln und dem VG Düsseldorf (s. hierzu unsere
Online-Nachrichten v.
20.9.2022 sowie v.
16.8.2022) hat auch das VG
Gelsenkirchen in zwei Verfahren die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch
das Land NRW für rechtswidrig erachtet (VG Gelsenkirchen, Urteile v.
- 19 K
297/22 und 19 K 317/22; nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Als Reaktion auf den Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 und den hiermit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens legte die damalige Landesregierung ein Hilfsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige auf. Ab dem konnte jeder von den Pandemiebeschränkungen betroffene Angehörige des genannten Per...