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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7068/21

Gesetze: FGO § 72

Widerruf der Klagerücknahme nur bei offenkundigem Versehen

Leitsatz

1. Eine Anfechtung oder ein Widerruf einer Erklärung, mit der eine Klage zurückgenommen wird, kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

2. Ein Widerruf ist bei einem – im Streifall nicht gegebenen – offenkundigen Versehen möglich, wenn das Versehen bei Eingang der Rücknahmeerklärung für das Gericht und den Beklagten als solches erkennbar war. Ein schlichter Erklärungsirrtum oder ein Kanzleiversehen sind dagegen nicht als Widerrufs-/Unwirksamkeitsgrund anzuerkennen.

Fundstelle(n):
YAAAJ-22753

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