Ein Kredit für die Anschaffung eines LKW durch ein Güterfernverkehrsunternehmen ist in der Regel keine mit einer Verbesserung oder Erweiterung des Betriebs zusammenhängende Verbindlichkeit
Leitsatz
Ein in zwölf Monatsraten zu tilgender Kredit für die Beschaffung eines LKW durch ein Güterfernverkehrsunternehmen ist in der Regel schon deshalb keine mit einer Verbesserung oder Erweiterung des Betriebs wirtschaftlich zusammenhängende Verbindlichkeit im Sinne des § 8 Nr. 1 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG, weil der Vorgang nicht als weitreichende Maßnahme oder schwerwiegende Investition und deshalb nicht mit Gründung oder Erwerb eines Betriebs gleichwertig beurteilt werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 151 YAAAA-91381
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