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BFH Urteil v. - VI R 116/78 BStBl 1979 II S. 142

Gesetze: EStG 1975 § 33a Abs. 3 Satz 2

Haushaltshilfe kann auch eine Person sein, die Kinder des Steuerpflichtigen bei der Erledigung schulischer Hausaufgaben beaufsichtigt und ihnen dabei hilft

Leitsatz

Eine Haushaltshilfe im Sinne des § 33a Abs. 3 Satz 2 EStG 1975 kann auch eine Person sein, die die zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder des Steuerpflichtigen bei der Erledigung der schulischen Hausaufgaben beaufsichtigt und ihnen dabei hilft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 142
XAAAA-91377

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