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BFH Urteil v. - VI R 132/76 BStBl 1979 II S. 114

Gesetze: EStG 1974 § 9 Abs. 1 Satz 1

Aufwendungen einer Hotelsekretärin für einen Sprachlehrgang als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen, die eine Hotelsekretärin nach Absolvierung einer Hotelfachschule und Praktikantenzeit für einen Sprachlehrgang in Französisch im Hinblick auf eine angestrebte Anstellung in Frankreich macht, sind den Fortbildungskosten zuzurechnen und damit als Werbungskosten absetzbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 114
JAAAA-91373

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