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Umsatzsteuer | Änderung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters (FG)
Eine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG kommt nicht in Betracht, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat (; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 15/22).
Sachverhalt: Der Kläger betreibt eine Apotheke, die gesetzlichen Krankenkassen Arznei- oder Heilmittel liefert, die die Versicherten als Sachleistungen erhalten. Er hat mit einer GmbH einen „Vertrag zur Übernahme der Abrechnungstätigkeit und des Einzugs von Rezeptforderungen“ vereinbart. Die GmbH rechnete daraufhin mit den Krankenkassen ab und zog die Forderungen...