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Online-Nachricht - Freitag, 23.09.2022

Corona | Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (VG)

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Klägerin keine Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zusteht (VG Minden, Urteil v. – 16 K 1086/21; nicht rechtskräftig).

Sachverhalt: Die Klägerin aus Rheda-Wiedenbrück ist in der Fleischverarbeitungsbranche tätig. Da es im Jahr 2020 zu einem erheblichen Corona-Ausbruch in ihrem Betrieb kam, wurde dieser vorübergehend geschlossen. Zur gleichen Zeit mussten einige ihrer Arbeitnehmer in Absonderung in sog. häusliche Quarantäne. Die Klägerin bezahlte u.a. einen ihrer Arbeitnehmer weiter und forderte die gezahlten Beträge vom beklagten Land. Dieses lehnte eine Erstattung ab.

Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg:

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