Behandlung von noch nicht als Mieteinahmen angesetzten Teilen von Baukostenzuschüssen bei Veräußerung des Gebäudes
Leitsatz
Versteuert ein Vermieter die von Mietern empfangenen sog. verlorenen Baukostenzuschüsse jährlich zu einem Teil entsprechend der Laufzeit der Mietverträge als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, so erhöhen sich beim Verkauf des Gebäudes, zu dessen Errichtung die Zuschüsse gezahlt worden sind, seine Mieteinkünfte um die bisher als Mieteinnahmen unberücksichtigten Zuschußteile nicht, soweit sie durch entsprechende Minderung des Kaufpreises und Übernahme der Verpflichtungen gegenüber den Mietern auf den Käufer übergegangen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 91 FAAAA-91370
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.