Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den Sicherungsunternehmer im Konkurs des Sicherungsgebers ist Masseschuld nach § 58 Nr. 2 KO
Leitsatz
Die Umsatzsteuer, die aus der Verwertung eines zur Konkursmasse gehörigen, vor Konkurseröffnung einem Dritten sicherungsübereigneten beweglichen Gegenstandes zu Lasten des Gemeinschuldners entsteht, gehört zu den gegen den Konkursverwalter geltend zu machenden Massekosten nach § 58 Nr. 2 KO, auch wenn der absonderungsberechtigte Gläubiger (Sicherungsnehmer) die Verwertung ohne Mitwirkung des Konkursverwalters durchgeführt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 684 KAAAA-91364
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