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Verrechnungspreise bei Parallelimporten
Das , NWB YAAAI-61069) zur Frage der Thematik der Parallelimporte entschieden. Bei Parallelimporten nutzen Parallelimporteure das Preisgefälle für pharmazeutische Produkte innerhalb der EU, indem sie diese im Ausland zu einem Preis einkaufen, der deutlich niedriger als der Inlandspreis ist. Zu beachten ist dabei, dass es sich um dieselben Konzernprodukte handelt, also nicht etwa Produkte fremder Dritter gekauft werden. Dieser Preisvorteil wird dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an die Apotheken und damit an die Endkunden (Patienten) weitergegeben. Fraglich ist, wie dieser externe Umstand sich unter fremden Dritten auf die Verrechnungspreise zwischen dem Hersteller (hier dem ausländischen Pharmakonzern) und der inländischen Vertriebsgesellschaft auswirken würde.
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I. Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Parallelimporte
Die Konzernprodukte werden i. d. R. durch inländische Vertriebsgesellschaften vermarktet. Deren Vergütungssystem beruht häufig auf einer Nettomarge auf die inländischen Umsätze (TNMM). Die Umsätze, die der Konzern im Ausland generiert (und dere...