StFachAngAusbV Anlage 1 (zu § 3
Absatz 1)
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte in Wochen im | |
1. bis
15. Monat | 16. bis
36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Arbeitsprozesse
organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) Aufgaben im
eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich und ergebnisorientiert planen,
steuern und durchführen b) Zuständigkeiten,
insbesondere Zeichnungs- und Vertretungsregelungen, sowie Weisungsbefugnisse
beachten c) Posteingang
und -ausgang bearbeiten d) Vorgänge
bearbeiten und dokumentieren, insbesondere betriebliches
Dokumentenmanagementsystem nutzen e) Fristen nach
ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und
überwachen f) Korrespondenz
selbstständig erfassen g) berufsspezifische
Informationen aufgabenbezogen in Fachdatenbanken recherchieren, aufbereiten und
nutzen, Fachbegriffe, auch in einer Fremdsprache, anwenden h) Arbeits- und
Verfahrensanweisungen nach betrieblichen Vorgaben zur Einhaltung
qualitätssichernder Maßnahmen einhalten i) Arbeitsprozesse
bewerten und reflektieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung
vorschlagen j) Informations-
und Kommunikationstechniken nutzen k) Präsentationstechniken,
insbesondere durch den Einsatz digitaler Medien, mandantinnen- und
mandantenorientiert einsetzen | 9 | |
l) die
Gegenstandswerte für die laufende monatliche Buchhaltung und für
Lohnabrechnungen sowie für die jährlichen Abschlussarbeiten und
Steuererklärungen ermitteln m) Honorarrechnungen für Mandantinnen und Mandanten
vorbereiten n) Honorarrechnungen gegenüber Mandantinnen und Mandanten erläutern
| 2 | |||
2 | Buchführungen und
Aufzeichnungen erstellen und auswerten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) Buchführungspflichten
nach Handels- und Steuerrecht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
einhalten b) Aufzeichnungspflichten
nach Steuerrecht einhalten und von den Buchführungspflichten
unterscheiden c) unter
Beachtung von Kontenrahmen und Steuertaxonomien Konten eröffnen,
Geschäftsvorfälle wirtschaftlich und rechtlich beurteilen und buchen sowie
Konten abstimmen und abschließen d) Nebenbücher,
insbesondere Anlagenverzeichnisse, erstellen und pflegen | 10 | |
e) Übernahme
digitaler Daten prüfen, Schnittstellen nutzen sowie Belege digital oder analog
verarbeiten f) Daten und
Konten auf Plausibilität und Konsistenz prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen
ergreifen g) Nachweise,
Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Buchführung erstellen und
übermitteln h) Auswertungen
situations- und mandatsbezogen erstellen | 15 | |||
3 | Entgeltabrechnungen
durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) Daten für die
Erstellung von Entgeltabrechnungen beschaffen, rechtlich und sachlich prüfen
sowie pflegen b) bei der
Entgeltabrechnung steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften
einhalten c) bei der
Entgeltabrechnung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
beurteilen sowie Möglichkeiten zur Lohnsteuerermäßigung
aufzeigen d) Entgeltabrechnungen
erstellen und prüfen | 8 | |
e) Entgeltabrechnungen in die Buchführung übertragen und
verarbeiten f) Nachweise,
Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung digital
erstellen und übermitteln g) Auswertungen
aus dem Entgeltabrechnungssystem situations- und mandatsbezogen
erstellen h) an der
mandatsbezogenen Beratung mitwirken | 11 | |||
4 | Jahresabschlüsse
vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen
erstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) rechtliche
Vorschriften, insbesondere handels- und steuerrechtliche Vorschriften,
einhalten b) Eröffnungsbilanz
erstellen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss aus
der Buchführung entwickeln c) die
Auswirkungen unterschiedlicher Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz bei
der Erstellung der Jahresabschlüsse berücksichtigen d) Unterschiede
und Auswirkungen der Gesellschaftsformen bei der Erstellung von
Jahresabschlüssen berücksichtigen e) Jahresabschlüsse
mit ihren jeweiligen Bestandteilen erstellen und digital
übermitteln f) Voraussetzungen
der Einnahmenüberschussrechnung prüfen, Gewinn ermitteln und
Einnahmenüberschussrechnung erstellen g) Unterschiede
und Gemeinsamkeiten zwischen Jahresabschluss sowie Einnahmenüberschussrechnung
der Mandantin oder dem Mandanten gegenüber erläutern | 25 | |
5 | Die Beratung von
Mandantinnen und Mandanten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten
vorbereiten und unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) betriebswirtschaftliche
Auswertungen mandatsbezogen auswählen, auf Plausibilität prüfen und Positionen
gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern b) betriebliche
Kennzahlen ermitteln und im Rahmen innerer und äußerer Betriebsvergleiche
auswerten, Mandantinnen und Mandanten informieren | 5 | |
c) Vermögens-
und Kapitalstrukturen ermitteln, Mandantinnen und Mandanten
informieren d) Möglichkeiten
der Finanzierung, insbesondere der Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der
Außen- und Innenfinanzierung, gegenüber den Mandantinnen und Mandanten
erläutern e) Kennzahlen
mandatsbezogen überwachen und bei Veränderungen Mandantinnen und Mandanten
informieren | 10 | |||
6 | Verwaltungsakte
prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) steuer- und
verfahrensrechtliche Vorschriften einhalten, insbesondere Rechte und Pflichten
der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie der
Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren einordnen b) Mandantinnen
und Mandanten über Vorschriften der Entstehung und der Festsetzung der Steuer
sowie deren Fälligkeit informieren und auf Gesetzesverstöße
hinweisen c) Einspruchsfrist
und Festsetzungsverjährungsfrist berechnen und beachten d) Anträge auf
Fristverlängerung entwerfen e) Anspruchsvoraussetzungen
auf Stundung prüfen und Anträge vorbereiten f) Verwaltungsakte
prüfen, insbesondere Steuerbescheid mit Steuererklärung
abgleichen g) Zulässigkeit
und Einleitung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens prüfen,
Mandantinnen und Mandanten über Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit
informieren h) Einsprüche und
Anträge bezüglich Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden
entwerfen i) Anträge auf
Aussetzung der Vollziehung und Erlass entwerfen | 13 | |
7 | Steuererklärungen
erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und
übermitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) steuerrechtliche
Vorschriften einhalten b) steuerrechtliche
Sachverhalte und Bemessungsgrundlagen ermitteln, digitale Daten bei
Finanzbehörden abrufen und überprüfen c) Steuerpflicht
prüfen d) Einkommensteuererklärungen
erstellen, dabei das zu versteuernde Einkommen ermitteln | 10 | |
e) Erklärungen
zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
erstellen f) Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzsteuerverprobungen
durchführen g) Gewerbesteuererklärungen, einschließlich Zerlegungserklärungen,
erstellen h) Körperschaftsteuererklärungen erstellen, dabei das zu
versteuernde Einkommen ermitteln, Körperschaftsteuertarife
anwenden i) Anträge,
insbesondere auf Lohnsteuerermäßigung, vorbereiten j) digitale
Übertragung an die Finanzbehörden veranlassen | 15 | |||
8 | Mit internen und
externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren und
kooperieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) situations-
und adressatengerecht sowie zielorientiert kommunizieren, Wertschätzung,
Respekt und Vertrauen, auch im Hinblick auf soziokulturelle Unterschiede, als
Grundlage erfolgreichen Handelns berücksichtigen b) Ursachen von
Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung
beitragen c) betriebliche
Kommunikationsregeln, insbesondere im Umgang mit Mandantinnen und Mandanten und
Finanzbehörden beachten, Kommunikationskanäle auswählen und
verwenden d) Informationen
einholen und Anliegen aufnehmen, auch in einer Fremdsprache e) Aufgaben im
Team planen und bearbeiten sowie Ergebnisse abstimmen, dokumentieren und
auswerten | 8 |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte in Wochen im | |
1. bis
15. Monat | 16. bis
36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Organisation des
Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und
Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) den Aufbau und
die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes
erläutern b) Rechte und
Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des
Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen
Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung,
die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen
Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den
Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und
mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern e) Grundlagen,
Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder
personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes
erläutern f) Beziehungen
des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen
und Gewerkschaften erläutern g) Positionen der
eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche
Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten
des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung
erläutern | während der
gesamten Ausbildung | |
2 | Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) Rechte und
Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften
anwenden b) Gefährdungen
von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen c) sicheres und
gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern d) technische und
organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von
psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv,
ergreifen e) ergonomische
Arbeitsweisen beachten und anwenden f) Verhaltensweisen
bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen
einleiten g) betriebsbezogene
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| ||
3 | Umweltschutz und
Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a) Möglichkeiten
zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im
eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung
beitragen b) bei
Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen
Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und
sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den
Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes
einhalten d) Abfälle
vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung
oder Entsorgung zuführen e) Vorschläge für
nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter
Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen
und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht
kommunizieren | ||
4 | Digitalisierte
Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a) mit eigenen
und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die
Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei
der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen
einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen
einhalten c) ressourcenschonend,
adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse
dokumentieren d) Störungen in
Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen
in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie
Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und
Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden,
digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens
erkennen und ableiten g) Aufgaben
zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und
Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und
gestalten h) Wertschätzung
anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
| ||
5 | Digitale
Geschäftsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a) technische
Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen auf die steuerliche und
wirtschaftliche Beratung sowie die digitalen Arbeitsabläufe ableiten, die damit
verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen beachten und dabei die
Ordnungsmäßigkeit einhalten b) Störungen im
Prozess der Leistungserstellung, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche
und organisatorische Auswirkungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Behebung
einleiten c) an der
Optimierung von digitalen Geschäftsabläufen mitwirken, Maßnahmen zur
Verbesserung vorschlagen | 8 | |
6 | Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen
und einhalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | a) die Stellung
des Berufsträgers und der Berufsträgerin als unabhängiges Organ der
Steuerrechtspflege bei Arbeitsprozessen beachten b) Vorschriften
des Berufsrechts, insbesondere zu Verschwiegenheitspflichten und
Zeugnisverweigerungsrechten einhalten c) den
Berufsträger und die Berufsträgerin bei der Erfüllung der Pflichten zur
Geldwäscheprävention unterstützen | 7 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAJ-22519