StFachAngAusbV § 8
Abschnitt 2: Zwischenprüfung
§ 8 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAJ-22519