StFachAngAusbV § 11
Abschnitt 3: Abschlussprüfung
§ 11 Zeitpunkt
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAJ-22519
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Fundstelle(n):
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GAAAJ-22519