DBA Finnland i.d.F. für 2022
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Finnland)
v. 19. 02. 2016 (BGBl 2017 II S.
467)
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Republik Finnland
–
in der Absicht, in Bezug auf
die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu
beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch
Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche
Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen
Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen)
zu schaffen –
sind wie folgt
übereingekommen: